Hauptuntersuchtung (HU) inkl. Abgasuntersuchung gem. § 29 StVZO
Seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge verkehrssicher sind und die Umweltvorschriften einhalten.
Die GTÜ agiert als Wettbewerber zu TÜV und DEKRA und führt im amtlichen Bereich Hauptuntersuchungen (HU) inklusive der Abgasuntersuchung (AU) durch. Als Vertragspartner der GTÜ setzen Prüfstellen diese Untersuchungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ um. Ziel ist es, Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und den Kunden einen umfassenden Service zu bieten.
Prüfingenieure überprüfen die Fahrzeuge sorgfältig und versehen diese bei positivem Ergebnis mit der Prüfplakette.
Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen gibt Auskunft über den nächsten fälligen Termin der Hauptuntersuchung. Der äußere Ring zeigt den Monat, das Jahr ist in der Mitte angegeben.
Zudem signalisiert die Farbe der Plakette das Fälligkeitsjahr – ein jährlicher Wechsel sorgt für Übersicht.
Zum Beispiel:
- Orange: HU im Jahr 2025
- Blau: HU im Jahr 2026
- Gelb: HU im Jahr 2027
- Rot: HU im Jahr 2028