„Vollgutachten“ nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
Gutachten nach § 21 StVZO: Expertise für Einzelbetriebserlaubnisse
Seit der Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) am 22.03.2019 bietet die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH umfassende Dienstleistungen für Gutachten an. Diese gelten sowohl für Einzelbetriebserlaubnisse von bereits zugelassenen Fahrzeugen aller Klassen als auch für Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T, C, R und S (Krafträder sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge). Unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Wann wird ein Gutachten benötigt?
Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist in verschiedenen Fällen erforderlich, unter anderem:
- Zulassung von Importfahrzeugen außerhalb der EU, beispielsweise aus den USA.
- Zulassung älterer Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung, wie klassische Fahrzeuge aus dem Ausland.
- Einzelabnahmen bei Fahrzeugänderungen, wenn Fahrzeugteile verbaut wurden, die keine allgemeine Genehmigung besitzen (§ 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO).
- Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und keine Fahrzeugdokumente mehr besitzen.
Fachliche Kompetenz für Ihre Gutachten
Unsere Unterschriftsberechtigten verfügen über fundierte Qualifikationen und langjährige Erfahrung, um Ihnen zuverlässige und rechtssichere Gutachten zu erstellen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Terminvereinbarung
Gutachten-Termine nach § 21 StVZO können ausschließlich telefonisch vereinbart werden. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Termin bei der GTÜ zu planen und individuelle Beratung zu erhalten. Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen!