Oldtimerbegutachtung gem. § 23 StVZO (H-Kennzeichen)

Oldtimergutachten Wolters
Foto: Fotograf/GTÜ

Seit dem 1. März 2007 sind unsere Prüfingenieure  berechtigt, Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO durchzuführen. Mit einer positiven Begutachtung können Fahrzeughalter finanzielle Vorteile wie eine pauschale Kfz-Steuer bei H-Kennzeichen oder reduzierte Unterhaltskosten mit einem 07er-Kennzeichen genießen.

Umfang der Oldtimerbegutachtung

Die Begutachtung umfasst eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO sowie eine detaillierte Beurteilung des Pflege- und Erhaltungszustands des Fahrzeugs. Dabei wird auch die Originalität der Hauptbaugruppen überprüft. Zu den relevanten Baugruppen zählen:

  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • Elektrische Anlage
  • Fahrzeuginnenraum

Unsere Prüfingenieure arbeiten nach den Vorgaben des § 23 StVZO und der dazugehörigen Richtlinie und tragen so zur Verkehrssicherheit und zum Werterhalt Ihres Oldtimers bei.

Unterstützung bei Unterlagen und Beratung

Wer Fragen zu seinem Oldtimer hat, findet bei uns kompetente Unterstützung. Wir helfen Ihnen auch bei der Beschaffung von speziellen Unterlagen wie Broschüren, Datenblättern oder Testberichten. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Oldtimer fit für die Straße und die nächste Begutachtung zu machen.

Nach oben scrollen